Förderung mit AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möchte die Bundesagentur Arbeitssuchende unterstützen. Ziel der Maßnahmen, die in Gruppen oder Einzelmaßnahmen stattfinden können, ist zum einen die Heranführung an den Arbeitsmarkt zum anderen das Feststellen und Verringern von Vermittlungshemmnissen durch entsprechende Kenntnisvermittlung und Qualifiizierungen.
Lehrgangsgebühr und Förderung
Gebühren können von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Über Einzelheiten zur Förderung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) informieren Sie die zuständigen Arbeitsberater.