Förderung von Beschäftigten nach dem Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) ermöglicht unter entsprechenden Voraussetzungen die Förderung von Arbeitnehmern, um sie durch Fortbildung und Qualifizierung vor Entlassung und damit vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Über Details informieren wir Sie gerne ausführlich.
Lehrgangsgebühr und Förderung
Gebühren können von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Über Einzelheiten zur Förderung -Weiterbildung für Beschäftigte informieren Sie die zuständigen Arbeitsberater.